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Zentrale Stainz

Wald-Süd 102, A-8510 Marhof bei Stainz

+43 (0)3463/2191-0stainz@natursteine-rath.at
Öffnungszeiten März–Oktober 2026
Mo–Fr: 08:00–16:30 Uhr
Sa: 09:00–11:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Ladezeiten
08:00–16:00 Uhr, sofern geöffnet
Bitte um vorherige telefonische Verständigung.

Filiale Ried im Traunkreis

Gewerbestraße 2, A-4551 Ried im Traunkreis

+43 (0)7588/6530-0ried@natursteine-rath.at
Öffnungszeiten März–Oktober 2026
Mo–Fr: 08:00–16:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Ladezeiten
08:00–16:00 Uhr, sofern geöffnet
Bitte um vorherige telefonische Verständigung.

Filiale Wöllersdorf

Römerstraße 1, A-2752 Wöllersdorf

+43 (0)2622/4218-3woellersdorf@natursteine-rath.at
Öffnungszeiten März–Oktober 2026
Mo–Fr: 08:00–16:30 Uhr
Sa: 09:00–11:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Ladezeiten
08:00–16:00 Uhr, sofern geöffnet
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Rechtliches

Impressum / Datenschutz

Rechtliches

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER FIRMA BRÜDER RATH STEINBRÜCHE GES.M.B.H.

  1. Bei Geschäften mit Verbrauchern, die dem Konsumentenschutz unterliegen, gelten die Punkte 3, 6, 9, 14 und 16 nicht.
  2. Sämtliche Preise verstehen sich bei der Preisliste „Stainz“ ab Werk Stainz, bei der Preisliste „Ried“ ab Werk Ried im Traunkreis und bei der Preisliste „Wöllersdorf“ ab Werk Wöllersdorf (EXW) gemäß Incoterms, Stand 1976.
  3. Angebote gelten vorbehaltlich des endgültigen Vertragsabschlusses nur nach schriftlicher Auftragsbestätigung.
  4. Der Käufer/Besteller verpflichtet sich, in seiner Bestellung Art, Maße und Umfang sowie den gewünschten Liefertermin unmißverständlich zu präzisieren. Wenn als Lieferbedingung „ab Werk“ vereinbart ist, gilt der Liefertermin als erfüllt, wenn der Verkäufer/Lieferant die bestellte Ware in seinem Werk spätestens am letzten Tag der vereinbarten Lieferzeit dem Käufer/Besteller bzw. dem von diesem beauftragten Spediteur oder Frachtführer zur Verfügung stellt.
  5. Höhere Gewalt, Betriebsstillegung, Betriebsstörungen, Transportschwierigkeiten, Probleme bei den Bruch- und/oder Verarbeitungsvorgängen und sonstigen unvorhergesehenen bzw. unvorhersehbaren Ereignissen berechtigen den Verkäufer/Lieferanten, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung entsprechend zu verlängern.
  6. Der Verkäufer/Lieferant wird sich bemühen, die zugesagten Liefertermine pünktlich zu erfüllen. Aus einer etwaigen verspäteten Lieferung kann der Käufer/Besteller jedoch nicht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag in Anspruch nehmen bzw. werden vom Verkäufer/Lieferanten keine Verzugsstrafen oder sonstige Ansprüche wegen verspäteter Lieferung anerkannt.
  7. Auf Grund Lieferbedingung „ab Werk“ hat der Käufer/Besteller für den Versand bzw. den Transport der Ware selbst zu sorgen bzw. dem Verkäufer/Lieferanten entsprechende Anweisungen zu geben. Gefahrenübergang erfolgt mit Absendung der Lieferung.
  8. Ausdrücklich festgestellt wird, daß es sich bei den Waren des Verkäufers/Lieferanten um Natursteinprodukte handelt und diese hinsichtlich Farbe, Zeichnung, Stärke und Bearbeitung nie ganz einheitlich geliefert werden können. Farbänderungen bzw. Nachrosten können auftreten.
  9. Beanstandungen finden nur dann Berücksichtigung, wenn sie bereits bei Übernahme schriftlich oder mündlich (gegen Bestätigung) vorgebracht werden. Die Prüfung der Ware hat vor einer weiteren Be- oder Verarbeitung bzw. Verlegung zu erfolgen.
  10. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Geschäften mit Verbrauchern im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  11. Bei Überschreiten des Zahlungszieles ist der Verkäufer/Lieferant berechtigt, 12% Verzugszinsen zu berechnen. Mahn- und Inkassospesen sind zu ersetzen.
  12. Der Käufer/Besteller anerkennt den Eigentumsvorbehalt für alle Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt etwaiger Zinsen und Spesen sowie die damit verbundenen Abtretungs- und Informationspflichten.
  13. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge besteht keine Verpflichtung zu weiteren Lieferungen. Bei Zahlungsverzug kann Bezahlung vor Lieferung verlangt werden.
  14. Abweichende Regelungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
  15. Erfüllungsort ist abhängig vom beauftragten Werk Stainz, Ried im Traunkreis oder Wöllersdorf.
  16. Für Streitigkeiten gilt der vereinbarte Gerichtsstand gemäß § 104 JN sowie österreichisches Recht.
  17. Bei Zustellung durch betriebseigene LKW muss die Befahrbarkeit der Abladestelle bis 26 Tonnen Gesamtgewicht gegeben sein.
  18. Durch diese Neufassung werden alle bisherigen Verkaufs- und Lieferbedingungen ersetzt.
Brüder Rath, Steinbrüche Ges.m.b.H.
A-8510 Stainz - Wald 102
LG Graz unter FB-Nr.: FN69598a
UID-Nr.: ATU 27302709
Wirtschaftskammer Österreich, Fachgruppe Stein- und keramische Industrie (www.wko.at)